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   BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvR 600/16   

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https://dejure.org/2017,34960
BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvR 600/16 (https://dejure.org/2017,34960)
BVerfG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 2 BvR 600/16 (https://dejure.org/2017,34960)
BVerfG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 2 BvR 600/16 (https://dejure.org/2017,34960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Festsetzung des Gegenstandswerts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 60 Abs 1 AufenthG, § 60 Abs 2 AufenthG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung - hier: Verbot der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Aserbaidschan

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung - hier: Verbot der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Aserbaidschan

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung - hier: Verbot der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Aserbaidschan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvR 600/16
    Über die Verfassungsbeschwerde ist infolge der Erledigungserklärung des Beschwerdeführers nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvR 600/16
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvR 600/16
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
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